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   BVerwG, 20.09.1989 - 9 B 165.89   

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BVerwG, 20.09.1989 - 9 B 165.89 (https://dejure.org/1989,5711)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.1989 - 9 B 165.89 (https://dejure.org/1989,5711)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 1989 - 9 B 165.89 (https://dejure.org/1989,5711)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1989 - 9 B 165.89
    Klagen, mit denen vorbeugend Rechtsschutz begehrt wird, erfordern nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein entsprechend qualifiziertes, d.h. gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse (Urteile vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - BVerwGE 40, 324 [BVerwG 08.09.1972 - IV C 17/71]); vom 12. Januar 1967 - BVerwG 3 C 58.65 - (BVerwGE 26, 23 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1989 - 9 B 165.89
    Selbst bei gesetzlichen Fristen wird prozeßrechtlich ein Verschulden des Prozeßbevollmächtigten demjenigen der Partei gleichgestellt (BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1989 - 9 B 165.89
    Dazu wäre er verpflichtet gewesen, wenn er sich darauf hätte berufen wollen (Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 [BVerwG 03.11.1986 - 9 C 254/86], zuletzt Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - Dok. Ber. A 1989, 191).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 60.88

    Asylverfahren - Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Aufhebung -

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1989 - 9 B 165.89
    Dazu wäre er verpflichtet gewesen, wenn er sich darauf hätte berufen wollen (Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 [BVerwG 03.11.1986 - 9 C 254/86], zuletzt Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - Dok. Ber. A 1989, 191).
  • BVerwG, 12.01.1967 - III C 58.65

    Herabsetzung einer Schadensfeststellung wegen Vertreibung - Vertreibungsschaden

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1989 - 9 B 165.89
    Klagen, mit denen vorbeugend Rechtsschutz begehrt wird, erfordern nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein entsprechend qualifiziertes, d.h. gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse (Urteile vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - BVerwGE 40, 324 [BVerwG 08.09.1972 - IV C 17/71]); vom 12. Januar 1967 - BVerwG 3 C 58.65 - (BVerwGE 26, 23 ).
  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1989 - 9 B 165.89
    Ob darüber hinaus bereits im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen ist, daß die Revision auch bei materiellrechtlicher Beurteilung erfolglos bleiben müßte, weil sich die Klage auch sachlich-rechtlich in einem Revisionsverfahren als unbegründet darstellen würde, kann deshalb dahingestellt bleiben (vgl. dazu Beschluß vom 13. Juni 1977 - BVerwG 4 B 13.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 153).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 7 C 73.78

    Gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheiten - Petitionsrecht - Pflichtaufgaben

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1989 - 9 B 165.89
    Soweit landesrechtliche Vorschriften maßgeblich sind, wäre ihre Anwendung trotz der fehlenden Prüfung des Berufungsgerichts in der Sache in einem Revisionsverfahren und damit bei der Prüfung, ob sich die angefochtene Entscheidung i.S. von § 144 Abs. 4 VwGO aus anderen Gründen als richtig erweist, nicht ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 7 C 73.78 - Buchholz 415.1 Allg. KommR Nr. 32; Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 137 VwGO RdNrn. 12, 31, § 144 VwGO RdNr. 8).
  • VGH Bayern, 24.04.2015 - 3 BV 13.834

    Beamtenrecht, Professor, Hochschullehrer, Arbeitsschutzorganisation, Universität,

    Dieses ist gegeben, wenn der Betroffene nicht in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich der Verfahren nach §§ 80 und 123 VwGO - verwiesen werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 20.9.1989 - 9 B 165/89 - juris Rn. 3; Beck"scher Online-Kommentar VwGO, Stand: 1.4.2015, § 43 Rn. 27, Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, vor §§ 40 Rn. 2; Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Auflage 2014, § 43 En. 105; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage 2013, § 43 Rn. 24 a.E.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 4 B 690/16

    Auswahl der Wochenmarktbetreiber in Velbert (nur) teilweise rechtswidrig

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.9.1989 - 9 B 165.89 -, juris, Rn. 3, m. w. N.
  • BVerwG, 27.04.2021 - 1 C 13.19

    Drittstaatsangehörige Seeleute benötigen für Arbeitseinsätze auf

    Da die Kläger mit der Klage zugleich zu verhindern suchen, dass erneut solche belastenden staatlichen Maßnahmen ergehen, handelt es sich der Sache nach um eine vorbeugende Feststellungsklage (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 ; Beschluss vom 20. September 1989 - 9 B 165.89 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2008 - 2 L 12/08

    Rechtswidrigkeit der Abschiebung in einen anderen Staat als in den in der

    Bei der Klage, mit der ein nach vollzogener Abschiebung wieder in seinem Heimatland lebender Ausländer die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abschiebung begehrt, um auf diese Weise zu verhindern, dass ein in Zukunft möglicherweise einmal beabsichtigter erneuter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland an dem gesetzlichen Verbot nach § 11 Abs. 1 AufenthG scheitert, handelt es sich um eine vorbeugende Feststellungsklage; der Kläger will einer möglichen künftigen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis vorbeugen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.09.1989 ­ 9 B 165/89 ­, Juris).

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass zum effektiven Schutz vor einer ungerechtfertigten Versagung einer vom Kläger in der Zukunft möglicherweise einmal beantragten Aufenthaltserlaubnis nicht eine Klage oder ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren ausreicht, das im Anschluss an die behördliche Ablehnung eines tatsächlich gestellten Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder zumindest im Zusammenhang mit einer konkreten Absicht, erneut in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen, angestrengt wird (BVerwG, Beschl. v. 20.09.1989, a. a. O.).

  • VG Koblenz, 11.10.2007 - 2 K 256/07

    Keine Beihilfe für Lebenspartner

    Das besondere Interesse fehlt aber, wenn der Betroffene in zumutbarer Weise auf den grundsätzlich als angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. September 1989 - 9 B 165/89 -, nach juris).
  • OVG Sachsen, 31.01.2018 - 2 B 22/18

    Aufstieg; Polizeibeamter; Auswahlverfahren; Leistungsgrundsatz; Beurteilungen

    Vorbeugender Eilrechtsschutz kommt grundsätzlich nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen strenger Voraussetzungen in Betracht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 2008, - 1 WDS - VR 8/08 -, juris; Beschl. v. 28. Juli 1995 - 1 WB 58/95 -, juris; Beschl. v. 22. März 1994 - 1 WB 17.94 -, juris; Beschl. v. 26. Juli 1993 - 1 WB 37.93 -, juris; Beschl. v. 20. September 1989 - 9 B 165/89 -, juris).

    Das für einen Antrag auf vorbeugenden Rechtsschutz erforderliche Rechtsschutzbedürfnis verlangt zum anderen, dass dem Betroffenen nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gutzumachender Weise in seinen Recht zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 2008 a. a. O.; Beschl. v. 28. Juli 1995 a. a. O.; Beschl. v. 20. September 1989 - 9 B 165/89 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 27. April 2011 - 4 B 290/10 -, juris).

  • OVG Sachsen, 10.07.2012 - 2 B 205/12

    Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz, Versetzung/Umsetzung

    Vorbeugender Eilrechtsschutz kommt grundsätzlich nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen strenger Voraussetzungen in Betracht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 2008, - 1 WDS - VR 8/08 -, juris; Beschl. v. 28. Juli 1995 - 1 WB 58/95 -, juris; Beschl. v. 22. März 1994 - 1 WB 17.94 -, juris; Beschl. v. 26. Juli 1993 - 1 WB 37.93 -, juris; Beschl. v. 20. September 1989 - 9 B 165/89 -, juris).

    Das für einen Antrag auf vorbeugenden Rechtsschutz erforderliche Rechtsschutzbedürfnis verlangt zum anderen, dass dem Betroffenen nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gutzumachender Weise in seinen Recht zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 2008 a. a. O.; Beschl. v. 28. Juli 1995 a. a. O.; Beschl. v. 20. September 1989 - 9 B 165/89 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 27. April 2011 - 4 B 290/10 -, juris).

  • VG Gelsenkirchen, 10.11.2017 - 14 L 2455/17

    Verkehrskonzept; Verkehrsregelung; vorbeugender Rechtsschutz

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 16. April 1971 - IV C 66.67 -, juris (nur Leitsatz) und JZ 1971, 726; Beschluss vom 20. September 1989 - 9 B 165.89 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein - Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 2. März 2001 - 5 B 273/01 - m.w.N., juris.
  • OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 37/06

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Erledigung eines verkehrsbehördlichen Ge- und

    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich der Verfahren nach den §§ 80 Abs. 5 und 123 VwGO - verwiesen werden kann vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.09.1989 -9 B 165/89-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.1993 -5 S 1112/93-, sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 26.1.1988 -2 TG 1623/87-, jeweils zitiert nach Juris.
  • VGH Bayern, 22.11.2023 - 24 ZB 23.1112

    Begrenzte Beihilfe für Krankengymnastik nach der Bobath-Methode

    Klagen, mit denen vorbeugend Rechtsschutz begehrt wird, erfordern nach ständiger Rechtsprechung ein entsprechend qualifiziertes, d.h. gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse (vgl. BVerwG, U.v. 7.5.1987 - 3 C 53.85 - juris Rn. 25; B.v. 20.9.1989 - 9 B 165.89 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.07.2019 - 6 ZB 19.790

    Vorbeugende Feststellungsklage zur Feststellung der Laufbahnbefähigung für den

  • VG Gießen, 20.04.2004 - 8 G 1769/04

    Vorbeugendes Feststellungsbegehren im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (hier:

  • VG Frankfurt/Main, 27.02.1995 - 15 G 218/95

    Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das Aufstellen von Bauzäunen im

  • VG Meiningen, 23.05.2006 - 1 E 279/06

    Schulrecht; Zu den Anforderungen an die Schließung einer Schule; Rechtsschutz;

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